Gleichstellungspreis der Bergischen Universität Wuppertal
Die Bergische Universität schreibt jährlich einen Gleichstellungspreis mit dem Ziel aus, Projekte im Bereich der Gleichstellung einschließlich der Vereinbarkeit von Studium/Beruf und Familie sichtbar zu machen, zu belobigen und durch das Preisgeld zukünftige gleichstellungspolitische Aktivitäten zu stärken.
Der mit 5.000 Euro dotierte Preis wird für bereits umgesetzte oder begonnene hervorragende, innovative Projekte und strukturelle Maßnahmen auf dem Gebiet der Gleichstellung vergeben.
Dazu zählen insbesondere:
- die überdurchschnittlich erfolgreiche Umsetzung von Gleichstellungsplänen
- Maßnahmen zur Verbesserung der Studiensituation oder Arbeitssituation von Frauen
- Projekte der hochschulbezogenen Frauen- und Geschlechterforschung
- Förderung von Frauen in Naturwissenschaft und Technik
- Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in akademischen Spitzenpositionen
- Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie
Der Gleichstellungspreis kann auf Vorschlag oder eigene Bewerbung hin an Organisationseinheiten vergeben werden, deren einzelne Mitglieder durch ihr herausragendes Engagement die gleichstellungsbezogenen Maßnahmen sichtbar und nachhaltig verstärkt haben.
Formulieren Sie Ihren Vorschlag bitte unter Einbeziehung folgender Kriterien:
- Ausgangssituation und Zielstellung
- Entwicklung/Aktivitäten/Maßnahmen (u.a. unter Einbezug des Aspekts des Neuheitsgrads)
- Nachhaltigkeit und ggf. Zukunftsperspektiven
- Geplante (zweckgebundene) Verwendung des Preisgeldes
Die mit dem Gleichstellungspreis ausgezeichnete Organisationseinheit erhält einen Geldbetrag von insgesamt 5.000 Euro zugewiesen, über den sie zur Finanzierung gleichstellungsorientierter Maßnahmen an der Hochschule verfügen kann.
Voraussetzungen für die Bewerbung
Bewerben können sich Einzelpersonen, Gruppen und Organisationseinheiten mit Ausnahme der Gleichstellungsbeauftragten. Der Zuschlag geht grundsätzlich an die Organisationseinheit, Fakultät/Zentrale Einrichtung oder Verwaltung.
Qualifikationsarbeiten können nicht berücksichtigt werden.
Verwendung des Preisgeldes
Mit dem Preisgeld können beispielsweise finanziert werden:
- weitere Forschung
- Tagungen/Workshops/Kongresse und deren Dokumentation
- Werkverträge
- Ausstellungsmaterialien
- Weiterbildungsseminare
- Lehraufträge
Ausschreibung und Auswahlverfahren
Bewerbungen sind bis zum 15.02.2024 für das Jahr 2023 an die Gleichstellungsbeauftragte zu richten.
Die Sichtung der Anträge erfolgt durch die Gleichstellungskommission. Sie wird auf der Basis der o.g. Kriterien eine Empfehlung aussprechen, über die das Rektorat entscheidet.
Die Preisverleihung erfolgt durch das Rektorat der Bergischen Universität im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung.
Chronologische Aufstellung der Preisträger*innen*
16. Gleichstellungspreis: Laura Wiemer
14. Gleichstellungspreis: Institut für Erziehungswissenschaften
13. Gleichstellungspreis: Prof. Dr. Doris Bühler-Niederberger | Dr. Steffi Grundmann
12. Gleichstellungspreis: zdi-Zentrum Bergisches Schul-Technikum (BeST)
11. Gleichstellungspreis: Dr.-Ing. Manfred Helmus
10. Gleichstellungspreis: Interdisziplinäres Zentrum für Wissenschafts- und
9. Gleichstellungspreis: Zentrum für Graduiertenstudien (ZGS)
8. Gleichstellungspreis: Prof. Per Jensen, Ph.D.
7. Gleichstellungspreis: Dr. Katharina Walgenbach
6. Gleichstellungspreis: Institut für Bildungsforschung
5. Gleichstellungspreis: Fachgruppe Mathematik und Informatik
3. Gleichstellungspreis: Prof. Dr. Felizitas Sagebiel
2. Gleichstellungspreis: Fachgruppe Arbeits- und Organisationspsychologie
1. Gleichstellungspreis: Fachgruppe Chemie
*Auszüge aus der Zeitschrift magaz*in bzw. magazIn